ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Irina Tscherewatenko /TDI
Stand: 01.02.2020
TDI
Friedrich-Bayer-Straße 10 / 32791 Lage
Steuer Nr 313-5414-2522
I. Geltungsbereich und Einbeziehung
Unsere AGB gelten ausschließlich und innerhalb der gesamten Europäischen Union. Abweichende AGB des Kunden bedürfen zur Einbeziehung bei Vertragsschluss ausdrücklicher Vereinbarung in Schrift-form,
2. nur gegenüber Kunden, die Unternehmen i.S.d. §§ 14, 310 des deutschen bürgerlichen Ge-setzbuches (nachstehend: BGB) sind,
3. auch für zukünftige Verträge mit unseren Kunden, ohne das es erneuter Vereinbarung ihrer Einbeziehung bedarf,
II. Schriftform, E-Mail, Vertretungsmacht von Angestellten und Lieferpersonen
1. Zusätzliche oder andere Vereinbarungen, Zusicherungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform, sofern sie nicht vor oder nach Abschluss des Vertrages erfolgen.
2. Angestellte sind nicht bevollmächtigt, bei Vertragsschluss mündliche Zusicherungen abzugeben oder mündlich Zusätze oder Änderungen des Vertrages mit Kunden zu vereinbaren, es sei denn der Umfang ihrer Vollmacht wäre durch Gesetz festgelegt.
III. Bindung an Angebote
1. Wir sind berechtigt, unsere Angebote bis zur Annahme zu widerrufen, es sei denn wir be-zeichnen unser Angebot als bindend.
2. Ist die Anforderung oder Bestellung des Kunden rechtlich als Vertragsangebot i.S.d. § 145 BGB zu qualifizieren, so sind wir berechtigt, dieses innerhalb von 12 Werktagen durch Zusendung oder Übergabe einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder Übermittlung einer mit einfacher elektronischer Signatur unterzeichneten Email anzunehmen. An von uns gemachte bindende Angebote sind wir ebenfalls 12 Werktage gebunden.
3. In Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltene produktbeschreibende Angaben sowie öffentliche Äußerungen von uns oder von Herstellern sind nicht verbindlich, es sei denn die dort genannte Eigenschaft wurde als Beschaffenheit der Ware mit dem Kunden vereinbart oder der Kunde kann sie aufgrund der öffentlichen Äußerungen erwarten.
4. Abweichungen von der vereinbarten Produktbeschaffenheit berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie dem Kunden zumutbar sind und den vertragsmäßigen Gebrauch nicht oder nur unwesentlich einschränken. Übliche Qualitätsänderungen der Papier- Karton- und Farbenindustrie gelten auch im Verhältnis zum Kunden als zumutbar und den vertragsmäßigen Gebrauch nicht oder nur unwesentlich einschränkend. Satz 1 und 2 gelten nicht, soweit die Beschaffenheit von uns garantiert wurde oder für uns erkennbar war, dass die vereinbarte Beschaffenheit für den Kunden von vertragswesentlicher Bedeutung ist, insbesondere wenn durch die Abweichung von ihr der Vertragszweck gefährdet würde.
5. TDI macht darauf aufmerksam, sollte es zu Abweichungen insbesondere bei der vereinbarten Anlieferungsmengen und verfahrensbedingt bei der vereinbarten Beschaffenheit der Produkte kommen das TDI dafür nicht haftet.
6. TDI haftet nicht für Fehlmengen die erst nach Beendigung geprüft werden können. Die Ware wird unter Vorbehalt angenommen und kann erst nach Auftrags Fertigstellung Ihrer Produkte von TDI Reklamiert werden, dieses kann telefonisch oder schriftlich erfolgen.
IV. Preisangaben, Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
1. Der vereinbarte Preis versteht sich rein netto, ohne Anlieferung, Verpackung, Versicherung oder sonstige Nebenleistungen und ist zahlbar ohne Abzug oder nach Vereinbarung.
2. Unsere Preisangaben sind nur verbindlich nach Maßgabe der nachstehenden Ziff. 3.3. Wir sind berechtigt, im Rahmen jeweiliger Marktpreise unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Materialpreissteigerungen oder Engpässen auf dem Beschaffungsmarkt eintreten.
3. Treten nach Vertragsschluss Kostensenkungen ein, insbesondere aufgrund von Material-preissenkungen oder Erleichterungen auf dem Beschaffungsmarkt, sind wir zu einer entsprechenden Senkung unserer Preise verpflichtet. Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn ein Festpreis vereinbart ist.
4. Dauert der Verzug des Kunden länger als 7 Kalendertage, sind wir berechtigt,sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und sämtliche Rechte aus Eigentumsvorbehalten geltend zu machen.
5. Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen auf rechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
V. Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster
1- Werden dem Kunden berechnet, wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
VI. Lieferung, Liefertermin, Lieferverzug, Selbstbelieferungsvorbehalt
1. Der Kunde hat unaufgefordert die vereinbarten Mitwirkungshandlungen zu erbringen, insbesondere Beistellungen, sei es in Form von Waren, Druckschriften, Packmaterial, Verpackungs-vorschriften oder sonstigem zu leisten.
2. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Liefertermin der Transportperson übergeben wurde. Wir melden dem Kunden auf Wunsch die Versand-bereitschaft der Ware- .
3. Der Liefertermin wird nach unserem voraussichtlichen Leistungsvermögen vereinbart und versteht sich vorbehaltlich von uns nicht zu vertretender Umstände, die bei Vertragsschluss nicht gegeben oder uns nicht bekannt waren oder sein mussten, unabhängig davon, ob diese Umstände bei uns oder beim Hersteller eintreten. Hierzu zählen insbesondere höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe sowie verspätete Materialanlieferungen einschließlich Beistellungen des Kunden in Form von Waren, Druckschriften, Packmaterial, Verpackungsvor-schriften oder sonstigem. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend, und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine während des Verzugs vom Kunden gesetzte Frist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses .
4. Sollten wir mit einer Lieferung mehr als 4 Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. In die Berechnung der Verzugsdauer sind die von uns nicht zu vertretenden Lieferverzögerungen i.S.d. Ziff. VI. 3 nicht mit einzuberechnen.
5. Wir behalten uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine von uns nicht zu vertretende Lieferverzögerung i.S.d. Ziff. VI. 3 länger als 3 Wochen andauert.
6. Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
VII. Einlagerung und Versicherung vom beigestellter Ware und Verpackung.
1. Der Kunde hat uns über zu Beachtendes bei der Einlagerung der von ihm beigestellten Ware und/oder Verpackungen zu informieren, wenn dieses nicht ohne weiteres erkennbar ist.
2. Eine Versicherung von beigestellter Ware oder Verpackung erfolgt lediglich auf Wunsch und auf Kosten des Kunden.
VIII. Eigentumsvorbehalt bei Verkauf
1. Verpackungsmaterialen, deren Eigentümer wir sind und die vertragsgemäß zur Übereignung an den Kunden bestimmt ist, bleiben unser Eigentum bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen gegen den Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund (auch Scheck, Abtretung, Bürgschaft u. a.). Hierzu gehören auch bedingte Forderungen. Werden Verpackungsmaterialien bereits von uns mit einer anderen beweglichen Sache derart verbunden, dass beide wesentlicher Bestandteil einer einheitlichen Sache werden, und werden wir nicht bereits Eigentümer gemäß § 950 BGB, so ist der Kunde verpflichtet uns anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes des Verpackungsmaterials zu dem der anderen Sache Miteigentum an der neuen Sache zu verschaffen.
2. Der Kunde darf das Verpackungsmaterial im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb, und zwar gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt, veräußern; zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherheitsübereignung und zur Verpfändung. ist er nicht berechtigt.
3. Zur Sicherung unserer Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund (vgl. Ziff VIII. 1.) – tritt der Kunde schon jetzt von seinen Forderungen aus Lieferungen, in denen unser Verpackungsmaterial enthalten ist, jeweils den Betrag mit allen Nebenrechten an uns ab, der unserem Rechnungspreis einschließlich Umsatzsteuer für das enthaltene Verpackungsmaterial entspricht.
4. Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen. Stellen wir unsere Gesamtforderung nach Ziffer IV. 4. sofort fällig, so ist der Kunde verpflichtet, auf unser Verlangen die Schuldner von der Abtretung schriftlich zu benachrichtigen, uns alle Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und zu überweisen, bzw. uns zwecks Feststellung der gemäß Ziffer VIII. 3. abgetretenen Forderungen seine Buchhaltungsunterlagen zugänglich zu machen.
5. Wenn wir unsere Ansprüche gemäß Ziffer IV. 4. geltend machen, so hat uns der Kunde Zutritt zum Eigentumsvorbehaltsgut zu gewähren, uns eine genaue Aufstellung über das vorhandene Eigentumsvorbehaltsgut zu übersenden, dieses für uns auszusondern und auf unser Verlangen an uns herauszugeben.
6. Übersteigt der Wert der Gesamtheit der uns zustehenden Sicherheiten die Höhe der Gesamtheit unserer Forderungen um mehr als 30% werden wir Sicherheiten nach unserer Wahl auf Verlangen des Kunden freigeben. Fällt die Umsatzsteuer gemäß §§ 170 Abs. 2, 171 Abs. 2 3 InsO bei uns an, erhöht sich diese Grenze auf 49%.
7. Der Kunde hat uns den Zugriff Dritter auf das Eigentumsvorbehaltsgut oder die uns abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und uns in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen. Die Kosten hierzu trägt der Kunde, wenn die Intervention erfolgreich war, jedoch beim Beklagten als Kostenschuldner die Zwangsvollstreckung vergeblich versucht wurde.8. Ein Zurückbehaltungsrecht an Sicherheiten steht dem Kunden nicht zu.
IX. Verpackung, Versand und Gefahrübergang
1. Unsere Lieferungen werden fach- und handelsüblich verpackt auf Kosten des Kunden. Der Transport erfolgt fachgerecht und im Übrigen nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung unserer Routenplanung, auf Kosten des Kunden.
2. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an die Transportperson, deren Beauftragten oder andere Personen, die von uns benannt sind, auf den Kunden über, es sei denn dass die Ware mit eigenen Leuten oder eigenen Fahrzeugen zum Kunden gebracht wird. Soweit sich der Versand ohne Verschulden von uns verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Diese Gefahrübergangsbestimmungen gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung, Rücksendung oder Weiterleitung nach entgeltlicher Serviceleistung oder bei Ersatzlieferung an den Kunden.
3. Während der Dauer der Einlagerung der Ware des Kunden bei uns erfolgt kein Gefahrübergang auf uns. Beigestellte Ware ist vom Kunden zu versichern. Auf Verlangen des Kunden wird die Sendung auf seine Kosten gegen die von ihm bezeichneten Risiken versichert.
4. Transportverpackungen werden abweichend von der Verpackungsverordnung nicht zurückgenommen. EURO Paletten werden, wenn möglich, getauscht, andernfalls gesondert berechnet.
X Gewährleistung
1. Der Kunde hat die Verpackungsleistung und die von uns angebrachte Verpackung der Ware unverzüglich soweit zumutbar zu untersuchen und erkennbare Mängel möglichst präzise geltend zu machen. Die Prüfung ist soweit zumutbar auf alle für die Verwendung des Packmittels wesentlichen und geforderten Eigenschaften zu erstrecken. Erfolgt keine Rückmeldung des Kunden innerhalb von 2 Tagen, gilt unsere Leistung sofern eine Abnahme von Rechts wegen gefordert ist als abgenommen, andernfalls als genehmigt. Dies gilt entsprechend, soweit innerhalb dieser Frist vom Kunden lediglich Beanstandungen gemeldet werden.
2. Auf Transportschäden ist die Ware vom Kunden unverzüglich vollständig zu untersuchen und diese unverzüglich und fristgerecht uns und der Transportperson zu melden.
3. Bei Gewährleistung nach Kaufrecht sind wir – entgegen § 439 BGB – nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Hiervon unbeschadet ist das Recht des Kunden, bei Fehlschlagen der Nachbesserung die reinen Produktionskosten Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
4. Stellt sich nach Annahme eines Lieferungs-/Leistungsgegenstandes im Rahmen einer Gewährleistung das Nichtvorliegen eines Mangels heraus, sind wir berechtigt, dem Kunden eine Aufwands / Bearbeitungspauschale in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es in diesem Fall unbenommen, uns einen niedrigeren Aufwand als den in Rechnung gestellten nachzuweisen.
5. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Ware, insbesondere Schadensersatzansprüche aufgrund von Fehlmengen nach Auftragserledigung, sind nach Maßgabe von Ziffer XII ausgeschlossen.
XI. Verjährung von Gewährleistungsansprüchen
Gewährleistungsansprüche gegen uns wegen Mängeln beweglicher Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise nicht für ein Bauwerk verwendet werden, verjähren, abweichend von der gesetzlichen Regelung in § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB in einem Jahr. Für Ansprüche nach XII.1 und für solche wegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz gilt diese Verkürzung der Verjährungsfrist nicht.
XII. Haftungsbeschränkung
1. Wir haften dem Kunden aus gesetzlichen oder vertraglichen Haftungstatbeständen unbeschränkt (i) im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, (ii) bei Verletzung von Leben und Körper, (iii) im Umfang einer von uns übernommenen Garantie, (iv) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, (iv) nach den gesetzlichen Vorschriften über die Zufalls und Gefährdungshaftung sowie (v) wenn wir Mängel arglistig verschweigen.
2. Ist kein Fall von Ziff. XII gegeben, gilt folgendes :
a. Im Falle der groben Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, die nicht Organe oder leitende Angestellten sind und keine Pflicht verletzen, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist („Kardinalspflicht“) haften wir bei Eintritt eines vorhersehbaren typischen Schadens nur bis zu einem Betrag von 2.000,- €. Sollte in einem solchen Fall unsere Haftpflichtversicherung einzutreten haben, so haften wir darüber hinaus bis zur Höhe von deren Deckungssumme, sofern diese höher ist.
b. Im Falle der leichten Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung von Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich sind („Kardinalspflichten“). In diesen Fällen ist unsere Haftung jedoch auf vorhersehbare typische Schäden und einen Betrag von 10.000,– € begrenzt. Sollte in einem solchen Fall unsere Haftpflichtversicherung einzutreten haben, so haften wir darüber hinaus bis zur Höhe von deren Deckungssumme, sofern diese höher ist.
c. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Organe.
XIII. Gültigkeitsbestimmung
Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
XIV. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
Erfüllungsort für unsere vertraglichen Pflichten und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Detmold. Wir dürfen den Kunden auch an seinem Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt verklagen. Es gilt deutsches Recht.